Elektronische Signatur 2024 - Was Sie jetzt wissen müssen

Elektronische Signatur 2024 - Was Sie jetzt wissen müssen

Wednesday, March 6, 2024 11:50 AM to 12:10 PM · 20 min. (Europe/Berlin)
Digital Office Gemeinschaftsstand
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Erkennen Sie für Ihre E-Signatur-Projekte Ihre jetzigen und zukünftigen Anforderungen sowie Ihre aktuellen Optimierungspotentiale (Anwendererlebnis, Integration, Kosten …). Informieren Sie sich über automatisierte Ident-Verfahren für Bereitstellung von Zertifikaten, Lassen Sie sich inspirieren durch Best Practice Beispiele und erfahren Sie was ab 2026 kommen wird im Zusammenspiel mit Wallets für europäische Digitale Identitäten (eIDAS2)

NamirialNamirial StandNamirial Deutschland unterstützt zahlreiche Unternehmen in der vertrauenswürdigen Gestaltung digitaler Prozesse der Identifizierung und Signatur-Workflows. Zu den Kunden zählen u.a. Banken, Versicherungen, Unternehmen der Telekommunikation und Energiewirtschaft und der Personalvermittlung sowie viele HR-Abteilungen. Als Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste nach EU-Verordnung 910/2014 eIDAS ermöglicht Namirial zum Beispiel das rechtswirksame Signieren von Arbeitsverträgen. Informieren Sie sich auf der TRANSFORM über die Vor- und Nachteile diverser Ident-Verfahren zur Bereitstellung von Zertifikaten für die Erzeugung von Signaturen und über kürzlich neu zugelassene Verfahren zur Selbst-Identifizierung (Self-Ident). Zahlreiche Unternehmen der Personalvermittlung und viele HR-Abteilungen weltweit haben in ihre digitalen Prozesse Signatur-Workflow-Lösungen von Namirial integriert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschreiben damit auch Erklärungen zum Datenschutz, Geheimhaltung, Bonusvereinbarungen, Zustimmungen zu Nachträgen bei bestehenden Arbeitsverträgen und dem Urheberrecht sowie Dokumente für die Sozialversicherung und die Rentenversicherung. Die Unternehmen sparen Papier, Porto und Zeit und profitieren von schlanken Workflows und haben weniger Fehlerquellen. Namirial unterstützt auch hochregulierte Anwendungsfälle wie das Unterzeichnen befristeter Arbeitsverträge im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG § 12 Absatz 1 Satz 1. Auf der TRANSFORM beleuchten wir explizit auch die geplanten Änderungen für den Einsatz elektronischer Signaturen im Zuge des geplanten Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (#BEGIV).

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